Ein schweres Unglück stellt für Überlebende, Angehörige, Hinterbliebene, Zeugen oder Vermissende eine große psychische Belastung dar. Auch ehrenamtliche und hauptberufliche Helfer von Feuerwehr, Rettungsdienst sowie Zivil- und Katastrophenschutz werden oft physisch und psychisch durch Einsatzsituationen besonders stark belastet.
Es ist daher notwendig, von einem Unglück Betroffene sowie ehrenamtliche und hauptberufliche Retter nach schrecklichen Ereignissen psychosozial zu betreuen. Die psychologische und seelsorgliche Betreuung vor und nach einem Einsatz ist praktische Gesundheitsvorsorge. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung übernehmen die Kreise und kreisfreien Städte wesentliche Aufgaben der Daseinsvorsorge. Diese Grundversorgung der Bevölkerung umfasst auch die Betreuung Überlebender, Angehöriger, Hinterbliebener, Zeugen oder Vermissende (psychosoziale Akuthilfe) als Teil der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV).
In der Pfalz gab die Flugkatastrophe von Ramstein einen entscheidenden Anstoß für die Notwendigkeit seelsorgerlicher Betreuung in der Akutphase und in der Nachsorge von Unfallopfern, Angehörigen und Einsatzkräften. Durch das Erlebte hoffnungslos überforderte Helfer und durch die Eindrücke nachhaltig schockierte Betroffene arbeiten zum Teil noch heute daran, das Gefüge ihres Alltags wieder in den Griff zu bekommen. Aber auch weit weniger kritische Ereignisse haben die Erkenntnis reifen lassen, dass ein dringender Bedarf an Betreuung und Seelsorge im akuten Notfall und in der Nachsorge existiert.
Das Team besteht mittlerweile aus Pfarrerinnen und Pfarrer und Ehrenamtlichen verschiedener Organisationen, die durch Zufallsbereitsschaft über ihr Handy alarmiert werden. Ausgestattet mit notwendiger Ausrüstung, stehen sie auf Abruf bereit, um im Ernstfall erste Hilfe für die Seele zu leisten.
Mit dem offiziellen Status eines Feuerwehrfachberaters stehen sie zum Beispiel in folgenden Einsatzbereichen zur Verfügung:
· Betreuung und Beistand für Verletzte, Sterbende und unverletzte Beteiligte am Unfallort
· Unterstützung der Einsatzkräfte bei schweren Unfällen mit erheblichem Personenschaden
· Akutbetreuung von Einsatzkräften
· Überbringen von Todesnachrichten in Zusammenarbeit mit der Polizei
· Betreuung von Hinterbliebenen im häuslichen Bereich
· Durchführung kirchlicher Riten am Unfallort oder im häuslichen Bereich
· Krisenintervention bei akuter Suizidgefahr